Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber oder als Entleiher der Personality GmbH bezeichnet. Personality GmbH wird auch als Auftragnehmerin oder Verleiher/in bezeichnet. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die Personality GmbH mit Ihren Auftraggebern abschließt. Diese gelten auch, wenn Sie nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot / Vertrag

Schriftliche Angebote durch die Personality GmbH werden erst Vertragsbestandteile, wenn der Auftraggeber diese durch eine schriftliche Annahme bestätigt. Mündliche Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung der Personality GmbH verbindlich.

3. Leistungen

Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen alle Dienstleistungen und Sachleistungen, die im Vertrag und dessen Anlagen aufgeführt sind.

4. Lieferung

Die in den schriftlich getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefertermine gelten vorbehaltlich der in Absatz 2 genannten Regelungen als verbindlich.

4a.) Personality GmbH wird von der Lieferverpflichtung frei gestellt, wenn sie durch den Eintritt unvorhersehbarer Umstände an der Lieferung trotz äußerster Sorgfalt gehindert wird. Dies sind z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe.

4b.) Wird Personality GmbH diesbezüglich von der Lieferungsverpflichtung frei gestellt, so entfallen ggf. hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche, sowie Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.

4c.) Die Einweisung für die unser Mitarbeiter entliehen sind, erfolgt durch den Auftraggeber, also dem Entleiher. Er beaufsichtigt und überwacht seine Arbeit. Eine vertragliche Beziehung wird hierdurch zwischen unserem Mitarbeiter und dem Entleiher nicht begründet.

4d.) Soweit begründet und erforderlich kann Personality GmbH Mitarbeiter während des Vertrages austauschen, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Entleihers nicht verletzt werden.

4e.) Bei Arbeitsunfällen der entliehenen Arbeitnehmer ist dem Verleiher sofort Mitteilung zu machen und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft eine Unfallmeldung (gemäß § 193 SGB VII) zu erstellen und diesen zukommen zu lassen. Der Entleiher hat eine Durchschrift an seine Berufsgenossenschaft weiterzuleiten.

4f.) Mehrarbeit wird durch den Verleiher nur geduldet, soweit dies nach dem Arbeitzeitgesetz (ArbZG) zulässig ist. Ggf. behördliche Ausnahmeregelungen sind durch den Entleiher zu beschaffen und vor Einsatz dem Verleiher schriftlich weiterzuleiten. Der Entleiher verpflichtet sich außergewöhnliche Gründe zur Mehrarbeit dem Verleiher unverzüglich bekannt zu geben.

4g.) Pausenzeiten sind dem entliehenen Arbeitnehmer laut Arbeitzeitgesetz (ArbZG) wie folgt zu gewähren: ab sechs Stunden Einsatzzeit eine halbstündige Pause und ab neun Stunden Einsatzzeit eine dreiviertelstündige Pause. Der Verleiher stellt diese Pausenzeiten zu den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung. Der Entleiher verpflichtet sich die gesetzlich vorgegebenen Pausenzeiten einzuhalten.

5. Arbeitsschutz

Der Entleiher hat die für die jeweilige Tätigkeit des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütung –und Arbeitsschutzvorschriften, sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln einzuhalten. Die Mitarbeiter sind über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren und deren Maßnahmen zur Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung zu unterweisen und ihnen ist ggf. eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Der Verleiher ist verpflichtet den Mitarbeitern eine kostenlose arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anzubieten und dem Entleiher mitzuteilen. Der Entleiher sichert Personality GmbH Zutrittsrecht zum jeweiligen Einsatzort der Mitarbeiter ein, damit sich Personality GmbH von der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften überzeugen kann.

6. Haftung

Personality GmbH haftet nicht für die von Zeitarbeitnehmern verursachte Schäden, sowie für Schlechtleistungen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Ausfall von Mitarbeitern ist Personality GmbH nicht zur Stellung von Ersatzpersonal verpflichtet. Außergewöhnliche Umstände berechtigen Personality GmbH von einem erteilten Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Entleihers sind ausgeschlossen.

7. Kündigung

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 5 Werktagen gekündigt werden, sofern einzelvertraglich nichts anders vereinbart ist. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages durch Personality GmbH berechtigen insbesondere:

– die Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch den Entleiher

– Zahlungsverzug des Entleihers

– sittenwidrige Abwerbung der Zeitarbeitnehmer von Personality GmbH

8. Zahlungsmodalitäten

Die vereinbarten Stundensätze basieren auf dem zum Vertragsabschluß geltenden tariflichen Bedingungen. Sollten sich diese ändern behält Personality GmbH sich eine Angleichung der Stundensätze vor. Der Entleiher verpflichtet sich, wöchentlich die durch die Mitarbeiter gestellten Stundennachweise unterschrieben Personality GmbH zukommen zu lassen. Einsatzstunden die per Email oder elektronisch erfasst wurden, gelten auch ohne Unterschrift. Sollte kein Ansprechpartner für die Mitarbeiter vor Ort zur Unterschrift erreichbar sein, so sind die Mitarbeiter des Verleihers zur Unterschrift berechtigt. Der Rechnungsbetrag für einen Auftrag ist der Personality GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung bzw. zum in der Rechnung genannten Datum zu überweisen. Bei Zahlungsverzug fallen Mahnkosten und Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so trägt er die bis zum Vertragsrücktritt angefallenen Kosten. Bei Stornierungen ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen die gesamten im Angebot veranschlagten Kosten an, sofern keine anderen Regelungen bestehen. Bei Stornierungen ab 48 Stunden vor gebuchten Tagesveranstaltungen fallen 100% des erwarteten Auftragsvolumens an, sofern keine anderen Regelungen bestehen.

9. Beanstandungen

Beanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich, mündlich, per Email, Telefon oder Fax an Personality GmbH zu richten. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht nach, kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegen Personality GmbH herleiten.

10. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden der Vertragsparteien bestehen nicht.

11. Teilwirksamkeitserklärung

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Hannover, auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Gerichtsstand nicht bekannt ist.

Personality GmbH
Messegelände, Halle 4
30521 Hannover